Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Die Bonus-Paket-Vereinbarung kommt durch die Annahme des Bonus-Paket-Antrags des Kunden seitens des TSZ zustande (das Bonus-Paket wird im Folgenden kurz “BP” genannt). Das Vorliegen einer wirksamen Einzugsermächtigung für die BP-Beiträge ist Voraussetzung für das Zustandekommen der BP-Vereinbarung mit dem TSZ. Diese Einzugsermächtigung muss während der gesamten BP-Laufzeit aufrecht erhalten werden. Der Beitrag ist jeweils jährlich im Voraus fällig.

Der BP-Antrag gilt mit der Abbuchung des ersten BP-Beitrags seitens des TSZ als zustande gekommen und verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der jeweiligen Rechte und Pflichten.

2. Gegenstand der BP-Vereinbarung, Zahlung, Aufrechnung, Preise

2.1) Gegenstand der BP-Vereinbarung sind die Service- bzw. Dienstleistungen des TSZ. Sie beziehen sich ausschließlich auf Haustiere, und zwar auf folgende Tierarten: Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel.

2.2) Das TSZ ist verpflichtet, die Service-Leistungen nach Erhalt der BP-Gebühren zu erbringen, frühestens aber am 15. Tag nach Zugang des rechtskräftig unterzeichneten BP-Antrags. Der Kunde ist verpflichtet, dem TSZ die BP-Gebühren und darüber hinaus den Preis für den von ihm zusätzlich gebuchten bzw. in Anspruch genommenen Leistungsumfang zu bezahlen.

2.3) Der Preis für das BP ist auch dann zu zahlen, wenn der Kunde eine oder mehrere Leistungen des TSZ nicht in Anspruch nimmt. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Die vereinbarten Inklusiv-Serviceleistungen gelten jeweils nur für das laufende BP-Jahr, das heißt, sie können nicht kumuliert werden. Darüber hinaus gelten sie nur für den Bonus-Paket-Kunden und das/die von ihm gehaltenen Tier/e und sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des TSZ auf eine andere Person übertragbar.

2.4) Der Bonus-Paket-Inhaber hat grundsätzlich Anspruch auf Rabatt für sämtliche beim TSZ erhältlichen Service-Leistungen und Waren. Die für Nicht-Bonus-Paket-Kunden geltenden regulären Preise, sowie die Höhe der jeweiligen Rabatte für die Inhaber von BP-Inhaber werden auf der Website des TSZ veröffentlicht. Preisänderungen bleiben dem TSZ vorbehalten.

3. Service-Leistungen

3.1 ) Tierhotel / Tiertageskrippe

a) Die Betreuung und Unterbringung von Hoteltieren erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und nach Ermessen des TSZ, unter Beachtung der Kundenwünsche. Die Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

b) Bei der Vergabe von Hotel- und Krippenplätzen für die Zeit während der Schulferien und an Feiertagen werden die BP-Kunden bevorzugt behandelt. Ein Rechtsanspruch auf Hotel- oder Krippenplätze kann jedoch, insbesondere während sowie im zeitlichen Zusammenhang mit Schulferien und Feiertagen, nicht gewährt werden. Reservierungen können nur im Rahmen der jeweiligen Platzkapazitäten entgegengenommen werden und sollten daher so frühzeitig wie möglich erfolgen. Im übrigen ist das TSZ ermächtigt, bei der Unterbringung von Hotel- und Krippentieren im Bedarfsfall auf kooperierende Tierhotels/-pensionen auszuweichen.

c) Dem BP-Kunden stehen pro Jahr zwei kostenlose Übernachtungen eines Tiers im Tierhotel zu. Ab dem Jahr 2011 ermäßigt sich der Rabatt auf 30 % des regulären Preises.

d) Der Anreisetag eines Hoteltiers wird jeweils als voller Tag abgerechnet; das Gleiche gilt für den Abreisetag, sofern das Tier erst nach 10.00 Uhr das TSZ verlässt bzw. abgeholt wird.

e) Das Tierfutter ist vom Kunden mitzubringen.

f) Bei Absagen 14 Tage vor dem Tierhotel-Aufenthalt werden Stornogebühren von 40%, ab 7 Tagen von 70%, ab 3 Tagen von 80% des Gesamtpreises des gebuchten Aufenthaltes erhoben ! Absagen zwei Tage oder am selbigen Tag oder gar völlig unterlassene Stornierungen werden mit 100 % berechnet.

3.2) Tiergesundheitscheck

Jedem BP-Kunden steht pro BP-Jahr ein kostenloser Gesundheitscheck seines Tiers (bzw. gegebenenfalls eines seiner Tiere) bei einem der TSZ-Vertragstierärzte zu. Für Behandlungen, die sich in Folge dieses Checks ergeben, muss der BP-Kunde selbst aufkommen.

3.3) Tiersuchdienst

Der Tiersuchdienst ist für BP-Kunden kostenlos. Jeder BP-Inhaber erhält eine Plakette mit einer Tierhalter-Ident-Nummer, die er nach Möglichkeit am Halsband seines Tieres befestigen sollte. Kommt das Tier abhanden, kann der BP-Kunde das TSZ zu jeder Tages- und Nachtzeit verständigen, gegebenenfalls unter Angabe der Chip-Nummer des verloren gegangenen Tieres. Das TSZ wird unverzüglich alles daran setzen, das Tier wieder aufzufinden; dazu gehört – je nach Tierart – auch die Verständigung von Polizei und in Frage kommenden Tierheimen sowie des Suchdienstes TASSO.

3.4) Tier-Rechtsberatung

Jedem BP-Kunden steht pro BP-Jahr eine kostenlose Tier-Rechtsberatung bei einem der TSZ-Vertragsanwälte zu. Für Rechtsstreitigkeiten, die sich in Folge dieser Beratung ergeben, muss der BP-Kunde selbst aufkommen.

3.5) Tiervermittlung

Jeder BP-Kunde kann sich für die Vermittlung eines Tieres an das TSZ wenden – sei es, weil er sein eigenes Tier an geeignete Halter abgeben, oder weil er sich ein Tier zulegen möchte. Die TSZ-Vermittlungsbemühungen als solche sind für BP-Kunden kostenlos.

Gebühren, die im Zusammenhang mit der Tiervermittlung bzw. -anschaffung von dritter Seite erhoben werden (wie etwa die Abgabegebühren eines fremden Tierheims), muss der BP-Kunde gegebenenfalls selbst tragen.

3.5) TSZ-Shop und Zusatzleistungen

Das TSZ ist bestrebt, sein Dienstleistungsangebot ständig zu erweitern und es den Bedürfnissen der BP-Kunden und Tierhalter anzupassen.

Zu den Zusatzleistungen zählen beispielsweise:

– der TSZ-Hundeplatz (die Nutzung ist für BP-Kunden kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich),

– die Veranstaltung von Workshops oder Seminaren,

– ein Hundefriseur,

– ein Transportdienst für Haustiere bzw. für beim TSZ bestellte Tierartikel,

– die Vermittlung geeigneter Tierärzte bei speziellen Erkrankungen usw.

4. Widerruf und Kündigung seitens des BP-Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Tier-Service-Zentrum, Horst Fallenbeck, Oberurbach 25, 88339 Bad Waldsee, Fax 07524/906887, Mail info@tierservicezentrum.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung”

4.2 Die Mindestlaufzeit des BP beträgt zwölf Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. Die Wirksamkeit der Kündigung richtet sich nach dem Datum des Poststempels.

5. Widerruf und Kündigung seitens des TSZ

5.1) Das 14-tägige Widerrufsrecht ab Eingang des BP-Antrags gilt auch für das TSZ.

5.2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung für Hotelaufenthalte oder sonstige Dienstleistungen auch nach Verstreichen einer vom TSZ gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das TSZ ebenfalls zum Rücktritt vom Hotelvertrag berechtigt.

5.3) Ferner ist das TSZ aus sachlich gerechtfertigtem Grund zu außerordentlichem Rücktritt vom BP berechtigt, falls beispielsweise höhere Gewalt oder andere vom TSZ nicht zu vertretende Umstände die Erbringung von Serviceleistungen unmöglich machen, Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder das TSZ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des TSZ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des TSZ zuzurechnen ist. Das TSZ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.4) Bei berechtigtem Rücktritt des TSZ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung.

5.5) Das TSZ kann das BP nach Ablauf der zwölfmonatigen Mindestlaufzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum BP-Jahresende auflösen. Die Wirksamkeit der Kündigung richtet sich nach dem Datum des Poststempels.

6. Haftung

6.1) Soweit Dritte das TSZ für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass fremde Rechte und/oder Sachwerte durch das betreute Tier unmittelbar oder mittelbar verletzt worden sind, stellt der Kunde das TSZ im Innenverhältnis von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass dem TSZ der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem/den geschädigten Dritten. Entsprechend ermächtigt der Kunde das TSZ, notwendige Daten an den/die Geschädigten herauszugeben.

Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des TSZ, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das betreute Tier nehmen sollten.

6.2) Gleichermaßen haftet der Kunde dem TSZ uneingeschränkt auch für solche Schäden, die dem Personal des TSZ und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des betreuten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden des TSZ sei ursächlich für den eingetretenen Schaden verantwortlich. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung, so bleibt es ihm unbenommen, diese in Anspruch zu nehmen. Das TSZ ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.

Kommt es während der Betreuung eines Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (wird etwa das Personal von einem Hotel- oder Krippentier gebissen) und ist eine weitere Betreuung nach Ansicht des TSZ aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, die Betreuung des Tieres durch das TSZ schnellstmöglich zu beenden. Erfolgt dies nicht, so ist das TSZ im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.

6.3) Das TSZ ist um bestmögliche Betreuung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem TSZ, das insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit und Vorsatz des eigenen Personals haftet. Das TSZ haftet grundsätzlich weder für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Das TSZ haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts des verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Das TSZ hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Tierarztkosten, die durch eine notwendig werdende Behandlung des anvertrauten Tieres infolge von Verletzungen jeglicher Art durch Einwirkung von außen entstehen. Sie werden zunächst von der Versicherung des TSZ übernommen, die sich dann je nach Sachlage an den Verursacher des Schadens wenden und die verauslagten Kosten zurückerstatten lassen wird.

7. Tierärztliche Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres ist das TSZ verpflichtet, sofort einen Tierarzt mit der Versorgung des Tieres zu beauftragen. Soweit das TSZ für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde das TSZ von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.b. Leistung persönlich ablehnt bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.

8. Datenspeicherung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch das TSZ. Das TSZ verpflichtet sich, über alle bekannt werdenden Daten des Kunden Stillschweigen zu bewahren.

9. Film- und Fotoaufnahmen

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres (u. a. zu Werbezwecken), die während der Betreuung erstellt werden. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser BP-Vereinbarung ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Firmensitz des TSZ (derzeit Bad Waldsee). Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des BP hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bzw. der auf der Grundlage dieser AGB zustande gekommenen BP-Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen auf der Website des TSZ (www.tierservicezentrum.de) veröffentlicht werden.

Bad Waldsee, Januar 2015